Die Vereinbarung überwiegend künstlerischer Tätigkeit im Arbeitsvertrag einer Maskenbildnerin an einer Bühne ist lt. BAG geeignet, die Befristung des Arbeitsvertrags wegen der Eigenart der Arbeitsleistung (Az. 7 AZR 369/16).
Die Vereinbarung überwiegend künstlerischer Tätigkeit im Arbeitsvertrag einer Maskenbildnerin an einer Bühne ist lt. BAG geeignet, die Befristung des Arbeitsvertrags wegen der Eigenart der Arbeitsleistung (Az. 7 AZR 369/16).