Die BRAK weist darauf hin, dass am letzten Novemberwochenende 2017 ein Update des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) erfolgt. Mit dem Update würden nunmehr auch Syndikusrechtsanwälte in das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis aufgenommen, sodass auch diese die Pflicht hätten, ab 2018 ihr beA-Postfach regelmäßig auf Posteingänge zu kontrollieren.