Das VG Ansbach hat die aufschiebende Wirkung mehrerer Klagen gegen die Baugenehmigung für einen Lebensmittelmarkt in Herrieden angeordnet. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung, weshalb vor der endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit des Vorhabens keine vollendeten Tatsachen durch die Errichtung des Gebäudes geschaffen werden dürfen (Az. AN 9 S 17.02265).