Die BaFin hat ein neues Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 21 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Kapitalverwaltungsgesellschaften, die mindestens einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) verwalten.