Per Allgemeinverfügung hat die BaFin systematische Internalisierer von Verpflichtungen bei der Abgabe von Kursofferten zu illiquiden Finanzinstrumenten gegenüber anderen Kunden befreit. Hintergrund ist die europäische Finanzmarktverordnung (MiFIR), die zum 3. Januar 2018 auch neue Regeln für systematische Internalisierer mit sich bringt.