Das BVerwG hat beschlossen, die bei ihm anhängigen Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold für den Neubau der A 33/B 61, Zubringer Ummeln, auszusetzen und dem EuGH entscheidungserhebliche Rechtsfragen zur Auslegung des europäischen Rechts vorzulegen (Az. 9 A 15.16 und 9 A 16.16).