Die Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle des Generalstaatsanwalts in Berlin ist nach einer Eilentscheidung des VG Berlin fehlerfrei ergangen (Az. 26 L 748.17).
Die Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle des Generalstaatsanwalts in Berlin ist nach einer Eilentscheidung des VG Berlin fehlerfrei ergangen (Az. 26 L 748.17).