Der BGH hat die beiden Verfahren, die die Frage betreffen, ob die Verwendung des ÖKO-TEST-Labels in der Werbung ohne Zustimmung der Markeninhaberin eine Markenverletzung darstellt, bis zu einer Entscheidung des EuGH im Verfahren C-690/17 ausgesetzt (Az. I ZR 173/16, I ZR 174/16).