Laut OLG München darf eine Augenlaserklinik kostenlose Checks anbieten, in denen festgestellt wird, ob bei Patienten grundsätzlich eine operative Korrektur ihrer Fehlsichtigkeit durchgeführt werden kann. Die Werbung dürfe aber nicht den Eindruck erwecken, dass Ärzte diese kostenlosen Tests durchführen. Das berichtet der DAV (Az. 29 U 4850/16).