Dass VG Gießen hat den Antrag auf gerichtlichen Eilrechtsschutz des Betreibers einer Alligator-Farm im Wetteraukreis abgelehnt. Die Naturschutzbehörde könne die getroffenen Anordnungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz erlassen, weil der als Zoo genehmigte Betrieb nicht rechtskonform betrieben werde und ein Ordnungswidrigkeitstatbestand vorliege (Az. 1 L 6907/17).