Wer weder ein wissenschaftliches Studium an einer Hochschule absolviert noch mit einer Prüfung wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen oder eine vergleichbare Aus- oder Fortbildung durchlaufen hat, kann nicht dauerhaft an der Privatschule unterrichten. So entschied das VG Koblenz (Az. 4 K 183/17).