Das VG Aachen entschied, dass auch private Labore, die im Rahmen ihrer Untersuchung von Lebensmitteln auffällige Befunde feststellen, diese der zuständigen Behörde melden müssen (Az. 7 K 1859/17).
Das VG Aachen entschied, dass auch private Labore, die im Rahmen ihrer Untersuchung von Lebensmitteln auffällige Befunde feststellen, diese der zuständigen Behörde melden müssen (Az. 7 K 1859/17).