Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass beim Einsatz eines Laubbläsers Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen sind, um Gefahren für andere zu vermeiden. Im konkreten Fall verneinte das Landgericht aber einen Schadensersatzanspruch, weil der Kläger nicht nachweisen konnte, dass die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für den Unfall ursächlich war (Az. 4 O 6465/15).