Laut VGH Hessen sind eine kommunalrechtliche Anweisung der Aufsichtsbehörde gegenüber einer Stadt und der Erlass einer Straßenbeitragssatzung durch die Kommunalaufsichtsbehörde jedenfalls bei defizitärer Haushaltslage der Stadt rechtlich zulässig (Az. 8 A 1485/13).