Der BGH hat entschieden, dass Anwaltsverträge den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden können. Der Schutz der Verbraucher gebiete es, die Normen des Fernabsatzrechts auch hier anzuwenden (Az. IX ZR 204/16). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.