Das LAG Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Personalvertretung Kabine der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen und damit eine Entscheidung des ArbG Berlin bestätigt. Eine Untersagung der Betriebsstillegung komme bei der Sachlage nicht in Betracht (Az. 6 TaBVGa 1484/17).