Das AG Meldorf hat das Verfahren gegen einen Bußgeldbescheid, der wegen des Fernbleibens eines Schülers von einem Moscheebesuch gegen den Vater des Schülers erlassen wurde, zu Unrecht eingestellt. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. So entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 1 Ss OWi 221/17 (188/17)).