Zukünftig ist nur noch das Authentifizierungsverfahren ohne Abgabe der Komprimierten Erklärung zugelassen. Außerdem wird die bisherige Belegvorlagepflicht durch eine Belegvorhaltepflicht ersetzt.
Zukünftig ist nur noch das Authentifizierungsverfahren ohne Abgabe der Komprimierten Erklärung zugelassen. Außerdem wird die bisherige Belegvorlagepflicht durch eine Belegvorhaltepflicht ersetzt.