Laut OVG Rheinland-Pfalz ist die Genehmigung zur Errichtung eines Wasserkraftwerks in Bad Ems an der Lahn rechtmäßig, da es durch das Kraftwerk nach der rechtsfehlerfreien Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses durch die Genehmigungsbehörde zu keiner Verschlechterung des Gewässers “untere Lahn” kommen werde (Az. 1 A 11653/16.OVG).