Die Zulassung des Baus eines Windrades ist unrechtmäßig, wenn Belange des Umweltschutzes entgegenstehen. Es sei insbesondere verboten, besonders geschützte Tierarten, zu denen auch der Rotmilan zähle, zu beeinträchtigen. So entschied das VG Koblenz und wies die Klage eines Unternehmens ab (Az. 4 K 455/17).