Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter weist darauf hin, dass nach dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsvoraussetzung für Wohnimmobilienverwalter und Makler das BMWi ab sofort berechtigt ist, per Verordnung die Weiterbildungs- und Informationsverpflichtung wie auch die Berufshaftpflichtversicherung dieser Berufsgruppe zu regeln.