Die 5. Geldwäsche-Richtlinie ist nach der formalen Zustimmung des Rates am 14.05.18 nunmehr verabschiedet. Nach Veröffentlichung des Rechtsaktes im EU-Amtsblatt müssen die Mitgliedstaaten die Bestimmungen spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Die 5. Geldwäsche-Richtlinie ist nach der formalen Zustimmung des Rates am 14.05.18 nunmehr verabschiedet. Nach Veröffentlichung des Rechtsaktes im EU-Amtsblatt müssen die Mitgliedstaaten die Bestimmungen spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie in nationales Recht umsetzen.