Bekommt ein homosexuelles Elternpaar aus Deutschland mit Hilfe einer Leihmutter im Ausland Kinder, muss die Elternschaft hierzulande auch von der Krankenkasse anerkannt werden. Dies entschied das LG Hildesheim (Az. 3 O 214/17).
Bekommt ein homosexuelles Elternpaar aus Deutschland mit Hilfe einer Leihmutter im Ausland Kinder, muss die Elternschaft hierzulande auch von der Krankenkasse anerkannt werden. Dies entschied das LG Hildesheim (Az. 3 O 214/17).