Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob ein Autohaus seinen Verkäufer auf Schadenersatz in Anspruch nehmen kann, wenn dieser durch die Herausgabe eines Fahrzeugs an einen Kunden seine Vertragspflichten verletzt hat, die vertraglich vereinbarte Ausschlussfrist jedoch verstrichen war (Az. 8 AZR 96/17).