Ein einjähriges Kind hat Anspruch auf einen Kita-Platz, dessen Umfang sich nach dem zeitlichen Betreuungsbedarf der Eltern richtet. So entschied das VG Aachen (Az. 8 L 700/18).
Ein einjähriges Kind hat Anspruch auf einen Kita-Platz, dessen Umfang sich nach dem zeitlichen Betreuungsbedarf der Eltern richtet. So entschied das VG Aachen (Az. 8 L 700/18).