Patienten in der Psychiatrie dürfen für längere Zeit nur nach einer richterlichen Entscheidung ans Bett fixiert werden. Dies entschied das BVerfG (Az. 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16).
Patienten in der Psychiatrie dürfen für längere Zeit nur nach einer richterlichen Entscheidung ans Bett fixiert werden. Dies entschied das BVerfG (Az. 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16).