Der Kartellsenat des OLG Koblenz entschied, dass die Mainzer Wasserpreise für Endverbraucher in den Jahren 2010 bis 2012 zu hoch waren und der Kläger deshalb einen Teil der von ihm gezahlten Entgelte zurückverlangen kann (Az. U 311/17.Kart).
Der Kartellsenat des OLG Koblenz entschied, dass die Mainzer Wasserpreise für Endverbraucher in den Jahren 2010 bis 2012 zu hoch waren und der Kläger deshalb einen Teil der von ihm gezahlten Entgelte zurückverlangen kann (Az. U 311/17.Kart).