Das BMJV hat den Referentenentwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist es, die den vom Brexit betroffenen Unternehmen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eines geordneten Wechsels in eine inländische Gesellschaftsrechtsform mit beschränkter Haftung um eine zusätzliche Variante zu erweitern.