Das Recht des Beamten, seinen Bewerbungsverfahrensanspruch in Fällen der Rechtsschutzhinderung durch die Anfechtung der Ernennung eines Konkurrenten geltend zu machen, unterliegt der Verwirkung. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 C 10.17).
Das Recht des Beamten, seinen Bewerbungsverfahrensanspruch in Fällen der Rechtsschutzhinderung durch die Anfechtung der Ernennung eines Konkurrenten geltend zu machen, unterliegt der Verwirkung. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 C 10.17).