Die Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen wurde am 09.07.2018 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Deutschland muss die Richtlinie – wie die anderen Mitgliedstaaten – bis spätestens 30.07.2020 in nationales Recht umsetzen.