Die Besoldung der Beamten des Saarlandes in der Besoldungsgruppe A 11 war in den Jahren 2011 bis 2016 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Dies hat das OVG des Saarlandes entschieden und das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung vorgelegt.