Das OLG Stuttgart hat über die Zulässigkeit einer Kündigungsklausel in den Allgemeinen Bausparbedingungen der LBS Landesbausparkasse Südwest entschieden (Az. 2 U 188/17).
Das OLG Stuttgart hat über die Zulässigkeit einer Kündigungsklausel in den Allgemeinen Bausparbedingungen der LBS Landesbausparkasse Südwest entschieden (Az. 2 U 188/17).