Das VG Halle hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Erweiterung eines Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle durch Neuerrichtung eines drei- und eines viergeschossigen Gebäudes, einschließlich der Errichtung der hierdurch erforderlich werdenden Stellplätze, unzulässig ist (Az. 2 B 23/18 HAL, 2 B 24/18 HAL).