Das Sächsische OVG hat entschieden, dass das Studentenwerk Dresden nicht verpflichtet ist, der Stadt Görlitz als Steuerbehörde für Zwecke der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer die Namen der Studierenden mitzuteilen, die in Studentenwohnheimen in Görlitz ein Zimmer oder eine Wohnung gemietet haben (Az. 4 A 580/15).