Die Finanzministerkonferenz hat am 21.06.2018 einen Beschluss über Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer gefasst. Dieser sieht insbesondere die Absenkung des Beteiligungsquorums von 95 auf 90 Prozent bei sog. Share-Deals vor und zahlreiche Einzelmaßnahmen, die die Hürden für solche Steuergestaltungen erhöhen. Das berichtet das SenFin Berlin.
Die Finanzministerkonferenz hat am 21.06.2018 einen Beschluss über Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer gefasst. Dieser sieht insbesondere die Absenkung des Beteiligungsquorums von 95 auf 90 Prozent bei sog. Share-Deals vor und zahlreiche Einzelmaßnahmen, die die Hürden für solche Steuergestaltungen erhöhen. Das berichtet das SenFin Berlin.