Die überarbeitete Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern (EU) 2018/957 wurde am 09.07.18 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen bis spätestens 30.07.2020 in nationales Recht umsetzen.
Die überarbeitete Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern (EU) 2018/957 wurde am 09.07.18 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen bis spätestens 30.07.2020 in nationales Recht umsetzen.