Gutachten, die im Auftrag von Landtagsfraktionen durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz erstellt werden, unterfallen grundsätzlich der Transparenzpflicht nach dem Landestransparenzgesetz. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 10 A 10053/18.OVG).