Das EuG hatte den Beschluss der Kommission, wonach dieses Modell eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstelle, für nichtig erklärt. Der EuGH hob dieses Urteil auf (Rs. C-128/16 P).
Das EuG hatte den Beschluss der Kommission, wonach dieses Modell eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstelle, für nichtig erklärt. Der EuGH hob dieses Urteil auf (Rs. C-128/16 P).