Das OLG Köln hob ein zu Gunsten von Wetter Online ergangenes Urteil des LG Bonn auf und wies die Klage ab, soweit sie auf Wettbewerbsrecht gestützt wurde. Über die in dem Verfahren ebenfalls umstrittene öffentlich-rechtliche Zulässigkeit der WarnWetter-App müsse das Verwaltungsgericht entscheiden (Az. 6 U 180/17).