Das SG Mainz entschied, dass für eine Halloween-Party in Räumlichkeiten einer Universität kein Versicherungsschutz in der studentischen Unfallversicherung besteht (Az. S 14 U 45/17).
Das SG Mainz entschied, dass für eine Halloween-Party in Räumlichkeiten einer Universität kein Versicherungsschutz in der studentischen Unfallversicherung besteht (Az. S 14 U 45/17).