Laut VG Frankfurt hat die Stadt Frankfurt für vier im Stadtgebiet aufgehängte DIN A1-Plakate von einer Bürgerinitiative zu Recht Sondernutzungsgebühren erhoben, da diese die entsprechende DIN A1-PDF-Datei auf ihrer Website zum Druck/Download bereitgestellt und damit den Aushang veranlasst habe (Az. 12 K 3895/16).