Der VGH Baden-Württemberg hat das Rechtsmittel der Stadt Freiburg gegen das Urteil des VG Freiburg im „Eisverkäuferfall“ abgelehnt. Damit ist rechtskräftig entschieden, dass die Stadt verpflichtet ist, dem klagenden Eisverkäufer eine Erlaubnis für den Eisverkauf an der Dreisam zu erteilen (Az. 5 S 1116/17).