Das OVG Nordrhein-Westfalen hat mit acht überwiegend gleichlautenden Urteilen Klagen gegen Elternbeitragsbescheide der Stadt Hagen, mit denen diese Beiträge für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen (sechs Fälle) und in Kindertagespflege (zwei Fälle) erhoben hatte, abgewiesen. Die den Elternbeitragsbescheiden zugrunde liegenden Satzungen der Stadt Hagen seien rechtmäßig (Az. 12 A 181/17 u. a.).