Der Privatsender Sat.1 ist weiterhin verpflichtet, wöchentlich drei Stunden Sendezeiten für unabhängige Dritte („Drittsendezeiten“) in seinem Fernsehprogramm bereitzustellen. Dies geht aus einem Urteil des VG Neustadt hervor (Az. 5 K 313/17.NW).
Der Privatsender Sat.1 ist weiterhin verpflichtet, wöchentlich drei Stunden Sendezeiten für unabhängige Dritte („Drittsendezeiten“) in seinem Fernsehprogramm bereitzustellen. Dies geht aus einem Urteil des VG Neustadt hervor (Az. 5 K 313/17.NW).