Das BVerG entschied, dass Rentenzahlungen von Pensionskassen unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sind (Az. 1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15).
Das BVerG entschied, dass Rentenzahlungen von Pensionskassen unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sind (Az. 1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15).