Das OLG Frankfurt hat eine Kunsthändlerin zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine Federzeichnung verpflichtet. Sie habe das Werk vorsätzlich einem falschen Künstler zugeschrieben (Az. 19 U 188/15).
Das OLG Frankfurt hat eine Kunsthändlerin zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine Federzeichnung verpflichtet. Sie habe das Werk vorsätzlich einem falschen Künstler zugeschrieben (Az. 19 U 188/15).