Der WPK ist es gelungen, eine Regelung in den Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes der Landesregierung Sachsen-Anhalt einzufügen, die es dem Rechnungsprüfungsamt künftig ausdrücklich ermöglicht, einen Wirtschaftsprüfer für die Prüfung von Jahresabschluss und Gesamtabschluss hinzuzuziehen.