Der VGH Mannheim hat per Beschluss entschieden, dass die Presse von Gemeinden verlangen kann, dass sie amtliche Bekanntmachungen zeitgleich mit der Redaktion des Amtsblatts erhält. Sie hat jedoch keinen Anspruch darauf, von der Gemeinde „tagesaktuell“ informiert zu werden (Az. 1 S 2038/17).