Das OVG Niedersachsen hat die Klage der Hansestadt Lüneburg gegen die der DB Station & Service AG erteilte Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamts vom 24. August 2016 für das Vorhaben „Bahnhof Lüneburg: Änderung der Verkehrsstation Lüneburg-Westseite“ abgewiesen (Az. 7 KS 108/16).