Das OVG Bremen entschied, dass die in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern enthaltene Äußerung, der Bericht der Internen Revision des BAMF vom 11. Mai 2018 zeige deutlich, dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden, zu unterlassen ist (Az. 2 B 213/18).